Erfolgreich arbeitet das LBI für Grund- und Menschenrechte (LBI-GMR) seit vielen Jahren konzeptionell und in der Praxis zum Thema Menschenrechte in Entwicklungszusammenarbeit (EZA) und Wirtschaft, um Menschenrechte für AkteurInnen in diesen Bereichen greif- und umsetzbar zu machen.
Die beiden Fachgebiete verbindet, dass Menschenrechte zunächst „übersetzt“ werden müssen, um verstanden und wirksam zu werden - oft spricht man vom Mehrwert von Menschenrechten für die EZA und die Wirtschaft und einem „Menschenrechtsansatz“ in diesem Zusammenhang. In Berücksichtigung dieser sehr unterschiedlichen und spezifischen Themenfelder muss ein Menschenrechtsansatz differenziert und für die jeweiligen Aufgabenbereiche und AkteurInnen kontextualisiert werden.
Beide Themenfelder haben in den letzten Jahren sehr starke Impulse gesetzt: Unternehmen wurden als mögliche neue „Menschenrechts-Verantwortliche“ identifiziert, die komplementär zu Staaten Menschenrechte respektieren und fördern sollen. Und eine immer größere Zahl an AkteurInnen der EZA hat den Menschenrechtsansatz als universell legitimierten und effektiven Entwicklungsweg sowie als Ziel für Staaten zur Armutsbekämpfung erkannt und arbeitet in Projekten und Programmen an seiner konkreten Umsetzung.
Das BIM bietet Beratung und Unterstützung bei der praktischen Anwendung des Menschenrechtsansatzes in EZA und Wirtschaft an.
Unsere Aktivitäten auf einen Blick:
- Beratung/Consulting
- Forschung und Publikationen
- Vorträge und Workshops
- Implementierung von Projekten
- Monitoring
- Audits
Details zu den Aktivitäten des LBI-GMR finden sich in den einzelnen Themenblocks.