Frauenrechte – Kinderrechte – Menschenhandel: drei sehr heterogene menschenrechtliche Themenbereiche, die durch spezifische Ansätze, aber auch Gemeinsamkeiten gekennzeichnet sind.
Zum einen handelt es sich um Rechte bestimmter sozialer Gruppen (Frauen, Kinder), die von Stärkung und Emanzipation sowie der Notwendigkeit eines Mainstreamings ihrer Rechte geprägt sind. Im Kontext von Frauenrechten spielt die Gender-Dimension eine zentrale Rolle, im Bereich der Kinderrechte ist es die generationale und Lebensaltersdimension. Frauen- und Kinderrechte haben für die Weiterentwicklung des Menschenrechtsdiskurses bedeutende Impulse geliefert, insbesondere was die Wirksamkeit von Menschenrechten zwischen privaten Rechtssubjekten betrifft (obligation to protect).
Zum anderen bietet Menschenhandel klare Anknüpfungspunkte sowohl zum Frauenrechtsschutz als auch zum Kinderrechtsschutz. Menschenhandel bedeutet die Verbringung von Menschen innerhalb eines Landes oder grenzüberschreitend durch beispielsweise Gewalt oder Täuschung zu Zwecken der Ausbeutung. Menschenhandel hat auf internationaler wie europäischer Ebene hohe Aufmerksamkeit erlangt, allerdings noch mit bescheidenen Erfolgen. Eine besondere Herausforderung liegt hier darin, dem bereits erheblich ausgebauten Bereich der Strafverfolgung eine ebenso wirksame Kooperation im Bereich des Opferschutzes sowie der Prävention zur Seite zu stellen und in allen Bereichen ein menschenrechtliches Monitoring durchzuführen.
Zu allen drei Zielgruppen bilden die Forschungsinhalte „Schutz vor Gewalt und Ausbeutung“, „Rechtsschutz“ sowie „Monitoring“ besondere Schwerpunkte des Teams. Auf methodischer Ebene bildet der Aspekt der partizipativen Forschung mit Betroffenen möglicher Menschenrechtsverletzung ein Schwerpunkt.