In Kooperation mit dem Bundesministerium für Justiz, der Vereinigung österreichischer Richterinnen und Richter (Fachgruppe Grundrechte), dem Österreichischen Institut für Menschenrechte (ÖIM) in Salzburg und dem European Training Centre for Democracy and Human Rights (ETC) in Graz hat das LBI-GMR ein so genanntes „Grundrechtsmodul“ für die Ausbildung der österreichischen RichteramtsanwärterInnen (RiAA) erarbeitet.
Als Grundlage für die Durchführung der Seminare dient das im Zuge des Projekts zunächst erstellte Skriptum mit grundrechtlichen Inhalten und Fallbeispielen. Die Trainings basieren auf einem Tandem-Prinzip, wobei jeweils ein/e Menschenrechtsexperte/in gemeinsam mit einem/einer RichterIn den RichteramtsanwärterInnen unterschiedliche Rechtsbereiche und Fallkonstellationen näher bringen, in denen sich grund- und menschenrechtliche Aspekte wieder finden. Die Seminare haben einen starken Fokus auf Rechte und Grundfreiheiten, wie sie in der Europäischen Menschenrechtskonvention bzw. in der EU-Grundrechtecharta garantiert sind, wie zum Beispiel das Recht auf Freiheit und Sicherheit, das Recht auf ein faires Verfahren, das Recht auf Schutz des Privat- und Familienlebens, die Freiheit der Meinungsäußerung oder das Verbot von Diskriminierung.
Im Jahr 2008 wurden die ersten darauf aufbauenden Seminare in den vier Oberlandesgerichtssprengeln (OLG) abgehalten und diese in der Folge schrittweise umgestaltet und optimiert. Derzeit dauern die Seminare jeweils drei Tage und sind fester Bestandteil der Ausbildung der österreichischen RichterInnen und Staatsanwältlnnen.
Bei Fragen zu dem Seminar und dem Skriptum bitte kontaktieren Sie Katrin Wladasch (katrin.wladasch@univie.ac.at).