Das BIM brachte österreichische Expertise in dieses Twinning-Projekt ein, das das übergeordnete Ziel verfolgte, die Unabhängigkeit und Effizienz der ukrainischen Justiz durch die Einführung europäischer Rechtsprechungsstandards zu stärken. Das Projekt stand in Zusammenhang mit dem im September 2017 voll in Kraft getretenen EU-Ukraine-Assozierungsabkommen und zielte darauf ab, die institutionelle Kapazität des Obersten Gerichtshofes der Ukraine zu stärken, indem eine einheitliche Justizpraxis etabliert, die richtige Rechtsanwendung sichergestellt und der Zugang zum Recht sowie Rechtsstaatlichkeit gewährleistet werden sollten.
In diesem Unterfangen, wesentliche Reformschritte im ukrainischen Justizwesen zu begleiten, unterstützte das BIM die deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit (IRZ). Diese leitete auf Mitgliedstaatseite - in Partnerschaft mit dem lettischen Justizministerium die Implementierung des Projekts, das aus den folgenden 3 Komponenten bestand:
- Vorbereitung des rechtlichen Rahmens;
- Training;
- Stärkung der Verwaltungskapazitäten des Obersten Gerichtshofs.
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Website der IRZ anlässlich des Projektabschlusses im Juni 2019.