Der Kern der Menschenrechte und der Menschenrechtsbildung ist die Menschenwürde, die jedem Menschen unabhängig von Herkunft, Religion, Geschlecht oder Kultur zukommt.
Menschenrechtsbildung ist vielschichtig – Lernen bedeutet in der Menschenrechtsbildung daher, nicht nur Wissen über Menschenrechte und die Mechanismen zu ihrem Schutz zu erwerben, sondern auch die Stärkung der Fähigkeiten, die zu ihrer Umsetzung wichtig sind (etwa Konfliktkompetenz, Kooperations- und Kritikfähigkeit). Die dritte Ebene der Menschenrechtsbildung ist das „Lernen für die Menschenrechte“, das konkrete Handeln und Engagement.
Menschenrechtsbildung ist in Österreich seit 1978 formal über das Unterrichtsprinzip „Politische Bildung“ in das Schulwesen integriert. Diesem Prinzip zufolge ist die Politische Bildung und die Menschenrechtsbildung grundlegender Bestandteil des Unterrichts in allen Fächern, auf allen Schulstufen und in allen Schultypen. Der Grundsatzerlass wurde im Jahr 2015 im Sinne einer zeitgemäßen Politikdidaktik aktualisiert.
Mit Einführung des Lehrplans GSK/PB Sek I (2016) ist Politische Bildung als Pflichtmodul ab der 6. Schulstufe verankert. Der Lehrplan enthält auch die Thematik der Menschenrechte.
Projekte zum Thema Menschenrechtsbildung:
Ziel des Postgraduate-Programms E.MA (European Master’s Degree in Human Rights and Democratisation) ist es, ExpertInnen im Bereich Menschenrechte und Demokratisierung auszubilden.
Das Grundrechtsmodul für RichteramtsanwärterInnen legt den Fokus auf Rechte und Grundfreiheiten, wie sie in der „Europäischen Menschenrechtskonvention“ bzw. in der „EU-Grundrechtecharta“ garantiert sind.