Das Recht auf Nicht-Diskriminierung ist ein grundlegendes Menschenrecht. Rechtliche und institutionelle Rahmenbedingungen ebenso wie der öffentliche Diskurs beeinflussen bzw. reflektieren diskriminierende Strukturen.
Diese stehen dem Menschenrecht auf Nicht-Diskriminierung ebenso entgegen wie unzureichende Unterstützung von Diskriminierungsopfern. Der gleiche und gesicherte Zugang zum Recht von Migrant*innen, Mitgliedern ethnischer bzw. religiöser Minderheiten, Flüchtlingen aber auch anderen marginalisierten Gruppen ist eine wesentliche Voraussetzung für die Durchsetzung des individuellen Rechts auf Nicht-Diskriminierung. Darüber hinaus verstehen wir Anti-Diskriminierung als eine Querschnittsmaterie, die in allen Lebensbereichen mitgedacht werden muss, um Chancengleichheit und soziale Inklusion für alle erreichen zu können.
Das Recht, in anderen Ländern Asyl zu suchen und zu erhalten ist von fundamentaler Bedeutung für Menschen, die im Herkunftsstaat von schwerwiegenden Menschenrechts-verletzungen betroffen waren oder solche im Falle einer Rückkehr befürchten.
Sie benötigen adäquaten Schutz im Aufnahmestaat, um ein Leben in Würde führen zu können. Obwohl weltweit circa vier Fünftel aller von erzwungener Migration betroffenen Personen in ihrer Herkunftsregion (und damit in Ländern des Südens) bleiben, gestaltet sich der Zugang zu Asyl in Europa immer schwieriger: Die EU-Außengrenzen werden immer effektiver gesichert, jedoch fehlen dort adäquate Maßnahmen zur Identifizierung von Schutzbedürftigen. Trotz Harmonisierungsbestrebungen gibt es innerhalb der EU noch immer sehr unterschiedliche Qualifikationskriterien und Aufnahmebedingungen sowie Asylverfahren von divergierender Qualität. Abgesehen davon treffen Asylsuchende und Flüchtlinge oft auf rechtliche und faktische Barrieren (einschließlich Rassismus und Diskriminierung) im Aufnahmeland, die den Alltag in und die Teilnahme an der „Aufnahmegesellschaft“ schwierig machen.
Migration von Personen, die hauptsächlich aufgrund von Umweltfaktoren ihren Heimatort verlassen, wird aufgrund der Klimaveränderungen zunehmen. Die Rechtsstellung dieser Migrant*innen, ob sie nun innerhalb ihres Herkunftsstaates oder grenzüberschreitend migrieren um das eigene Überleben zu sichern, ist in internationalen Vereinbarungen wie im österreichischen Recht bislang nicht umfassend adressiert.
Die Analyse von Gesetzen und Rechtssprechung ebenso wie das Sammeln und Auswerten qualitativer und quantitativer Daten bilden die Grundlage für das Aufzeigen von Menschenrechtsverletzungen in den Bereichen Gleichbehandlung, Zuwanderung, Integration, und Asyl. Basierend auf diesen Analysen formulieren wir Empfehlungen wie Gleichstellung und Chancengleichheit von diskriminierten Gruppen sowie deren effektiver Zugang zum Recht und wie für Flüchtlinge ein effektiver Zugang zu Asyl erreicht werden kann.
Bewusstseinsbildung erfolgt über Publikationen, Handbücher und Lehr- und Trainingsveranstaltungen. Ein wichtiger Teil unserer Arbeit ist die Vernetzung mit Wissenschafter*innen, NGO-Repräsentant*innen, politischen Entscheidungsträger*innen, Vertreter*innen der Sozialpartnerschaft ebenso wie Vertreter*innen europäischer und internationaler Organisationen.