Human Rights in Business - Removal of Barriers to Access to Justice in the European Union
Im Rahmen des EU-Projekts ‚Human Rights in Business‘ wurden gerichtliche und außergerichtliche Möglichkeiten innerhalb der EU ausgelotet, Firmen mit Sitz in einem Mitgliedstaat für Menschenrechtsverletzungen haftbar zu machen, für die sie oder ihre Subunternehmen weltweit verantwortlich sind. Das Projekt ging der Frage nach, wie Betroffene von Menschenrechtsverletzungen, die direkt oder indirekt durch unternehmerische Handlungen verursacht wurden, rechtliche Abhilfe und allenfalls Schadenersatz verlangen können.