"Zutrittskontrolle mittels Handvenenerkennung bei Badegästen: Zur Anwendung biometrischer Identifikationssysteme im Alltag"
Verfahren zur biometrischen Erkennung sind in den letzten Jahren zunehmend Teil unseres Alltags geworden, sei es die freiwillige Verwendung des Fingerabdrucks oder des Iris-Scans zum Entsperren des Mobiltelefons, der Einkauf mittels Handvenen-Scans oder die Identifizierung anhand eines digitalisierten Bildes im Reisepass. Die mit Mai 2018 in Kraft getretene EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hält mit diesen Entwicklungen Schritt und sieht für die Verwendung moderner Technologien und das damit einhergehende Risiko eines Missbrauchs entsprechend strenge Maßstäbe vor.