Ressourcenpool

Die Entscheidung sich dem Thema Diversity Management bewusst zu stellen, kann die Herausforderung mit sich bringen, bestehende Strukturen und Prozesse verändern zu müssen. Dabei kann es Bedarf an Wissen und Kompetenzen geben, die im Unternehmen noch nicht vorhanden sind. Zu einem großen Teil wir das im Rahmen des Change Management Prozesses erarbeitet werden müssen. Aber es gibt auch Unterstützung durch eigens dafür eingerichtete Institutionen bzw. zielgruppenspezifische Trainingsangebote und Informationsbroschüren. Einige der wichtigsten unterstützenden Ressourcen in Österreich haben wir für Sie in Folge zusammengestellt.

Ansprechstellen

Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Stubenring 1, 1010 Wien
kostenfreie Servicenummer: 0800 / 20 16 11
e-mail: sozialtelefon@bmask.gv.at
http://www.bmask.gv.at/cms/site/liste.html?channel=CH 0672
www.chancen-gleichheit.at

Gleichbehandlungsanwaltschaft
Anwaltschaft für Gleichbehandlung
Taubstummengasse 11, 1040 Wien
Tel: +43/ 01 532 02 44 bzw.
aus ganz Österreich zum Nulltarif: 0800-206119
Fax: +43/ 01 532 02 46
e-mail: gaw@bka.gv.at
www.gleichbehandlungsanwaltschaft.at

Gleichbehandlungskommission für die Privatwirtschaft

Senat I: Gleichbehandlung von Frauen und Männern in der Arbeitswelt
Bundeskanzleramt
Minoritenplatz 3, 1010 Wien
Tel: +43/ 01 53 115-7532, Fax: +43/ 01 53 115-7545
e-mail: karin.burger@bka.gv.at
www.frauen.bka.gv.at

Senat II: Gleichbehandlung in der Arbeitswelt ohne Unterschied der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung
Bundeskanzleramt
Minoritenplatz 3, 1010 Wien
Tel: +43/ 01 53 115-7531, Fax: +43/ 01 53 115-7545
e-mail: karina.brugger-kometer@bka.gv.at
www.frauen.bka.gv.at

Senat III: Gleichbehandlung ohne Unterschied der ethnischen Zugehörigkeit in sonstigen Bereichen und für die Gleichbehandlung von Frauen und Männern beim Zugang zu und der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen (außerhalb der Arbeitswelt)
Bundeskanzleramt

Minoritenplatz 3, 1010 Wien
Tel: +43/ 01 53 115-7534, Fax: +43/ 01 53 115-7545
e-mail: dietmar.hillbrand@bka.gv.at
www.frauen.bka.gv.at

Behindertenanwalt
Babenbergerstraße 5, 1010 Wien
Tel: +43/ 0800 80 80 16, Fax: +43/ 01 711 00-2237
e-mail: office@behindertenanwalt.gv.at
www.behindertenanwalt.gv.at

Wiener Anti-Diskriminierungsstelle für gleichgeschlechtliche Lebensweisen
Tel: +43/ 01 4000-81449, Fax: +43/ 01 4000-99 81448
e-mail: wast@gif.magwien.gv.at
www.queer.wien.at

Bundessozialamt, Zentrale Servicenummern des Bundessozialamtes
Tel: +43/05 99 88, Fax: +43/ 05 99 88-82138
e-mail: gleichstellung@basb.gv.at
www.bundessozialamt.gv.at

Gleichbehandlungsbeauftragte der Stadt Wien
Tel: +43/ 01 4000-83140, Fax: +43/ 01 4000-99 83140
e-mail: post@gbb.wien.gv.at
www.wien.gv.at/menschen/gleichbehandlung

Amt der burgenländischen Landesregierung,
Abteilung 6 – Soziales, Gesundheit, Familie, Sport

Tel: +43/057-600, Fax: + 43/057-2865
e-mail: post.soziales@bgld.gv.at
www.burgenland.at/gesundheit-soziales/gesundheit

Amt der Kärntner Landesregierung,
Referat für Frauen und Gleichbehandlung

Tel: +43/050 536-31330, Fax: + 43/050 536-31381
e-mail: frauen@ktn.gv.at
http://www.frauen.ktn.gv.at/

Amt der NÖ Landesregierung
NÖ Gleichbehandlungsbeauftragte

Tel: +43/02742/9005-16212,, Fax: + 43/02742/9005-16279
e-mail: post.gbb@noel.gv.at
www.noe.gv.at/Gesellschaft-Soziales/Gleichbehandlung-Antidiskriminierung.html

Amt der Oberösterreichischen Landesregierung,
Direktion Präsidium

Tel: (+43 732) 77 20-117 37, Fax: (+43 732) 77 20-116 21
e-mail: as.post@ooe.gv.at
www.land-oberoesterreich.gv.at/cps/rde/xchg/SID-C7D63B89-CBA4C16E/ooe/hs.xsl/antidiskriminierung_DEU_HTML.htm

Büro für Frauenfragen & Chancengleichheit des Landes Salzburg
Tel: +43/0662-8042-4041, Fax: + 43/0662-8042-4050
e-mail: bff@salzburg.gv.at
www.salzburg.gv.at/themen/gv/frauen/chancengleichheit.htm

Büro der Gleichbehandlungsbeauftragten - Steiermark
Tel: +43/0316/877-4826, Fax: + 43/0316/877-4827
e-mail: sabine.schulze-bauer@stmk.gv.at, gleichbehandlung@stmk.gv.at
www.verwaltung.steiermark.at/cms/ziel/437133/DE/

Amt der Tiroler Landesregierung, Frauenreferat
Tel: +43/(0)512 508 3581, Fax: + 43/(0)512 508 3565
e-mail: juff.frauen@tirol.gv.at
www.tirol.gv.at/themen/gesellschaft-und-soziales/frauen/

Landesvolksanwältin Vorarlberg, Antidiskriminierungsstelle
Tel: +43/05574 47 027, Fax: + 43/05574 47 028
e-mail: buero@landesvolksanwalt.at
www.landesvolksanwalt.at/antidiskriminierung/antidiskriminierungsstellen

ÖZIV – Österreichischer Zivil-Invalidenverband
Tel: +43/01 513 15 35-0, Fax: +43/01 513 15 35-10
e-mail: buero@oeziv.org
www.oeziv.org

Österreichischer Gewerkschaftsbund, Mobbing-Beratung
Tel: +43/01 53 444 39105
e-mail: ilse.reichart@oegb.at
www.oegb.at/servlet/ContentServer?pagename=OEGBZ/Page/OEGBZ_Index&n=OEGBZ_6.3.c%20

Österreichischer Gewerkschaftsbund
Johann-Böhm-Platz 1, 1020 Wien
Tel: +43/ 01 53 444-0
e-mail: servicecenter@oegb.at
www.oegb.at

Bundesarbeitskammer
Prinz Eugen Straße 20-22, 1040 Wien
Tel: +43/ 01 50165-0
e-mail: akmailbox@akwien.at
www.arbeiterkammer.at

Wirtschaftskammer Österreich
Wiedner Hauptstraße 63, 1045 Wien
Tel: +43/ 05 90 900
Hotline: 0800 221 223 (kostenlos)
e-mail: callcenter@wko.at
www.wko.at

Industriellenvereinigung
Schwarzenbergplatz 4, 1031 Wien
Tel: +43/ 01 711 35-0
e-mail: iv-office@iv-net.at
www.iv-net.at

Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern
Luftbadgasse 14-16, 1060 Wien
Tel: +43/ 01 961 05 85-24, Fax: +43/ 01 961 05 85-99
e-mail: info@klagsverband.at
www.klagsverband.at

Arbeitsassistenz

Die Arbeitsassistenz (AASS) ist eine seit 1994 im Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG) verankerte Dienstleistung, die seit Beginn 2003 den Richtlinien zur Förderung begleitender Hilfen unterliegt. Als bundesweites Serviceangebot wird die AASS von den Bundessozialämtern, dem Europäischen Sozialfonds, dem Arbeitsmarktservice und/oder den Bundesländern finanziert.

Hauptauftrag der AASS ist die kostenlose Beratung und Begleitung von Menschen mit Behinderungen/Erkrankungen zur Erlangung und Sicherung von Arbeitsplätzen. Die AASS steht in diesem Sinne für das Recht von erkrankten Menschen oder Menschen mit Behinderungen sich beruflich zu bilden, ihre beruflichen Interessen und Fähigkeiten zu entfalten und gleichberechtigte Karriere- und Gehaltsaussichten zu erwarten. Anknüpfend an den Normalisierungsgedanken ist die berufliche Integration ein Kernelement für das Gelingen einer sozialen Integration, verbunden mit persönlicher und gesellschaftlicher Anerkennung.

Die Angebote der AASS richten sich sowohl an Menschen mit Behinderungen/Erkrankungen als auch an Betriebe und Unternehmen, die diese Menschen beschäftigen oder beschäftigen wollen.

Das Dienstleistungsangebot für Arbeitssuchende und Berufstätige umfasst:

  • Informationen und Beratung über berufliche Weiterbildungsmöglichkeiten und Alternativen, Abklärung der beruflichen Perspektiven
  • Hilfestellung bei der Sicherung von Arbeitsplätzen
  • Unterstützung bei der Arbeitsplatzsuche
  • Betreuung/Begleitung in der Einarbeitungsphase
  • Erarbeitung konstruktiver Lösungen und Bewältigung von Krisen
  • Beratung und Begleitung bei Maßnahmen, die vorrangig der langfristigen beruflichen (Re)Integration, gesundheitlichen (Re)Habilitation und/oder Existenzsicherung dienen
  • Das ebenfalls kostenfreie Dienstleistungsangebot für Unternehmen umfasst:

  • Personalvermittlung von Menschen mit Behinderungen/Erkrankungen
  • Kostenneutrale Personalerprobung
  • Gemeinsame Erstellung von Einarbeitungsplänen
  • Informationen über rechtliche und finanzielle Rahmenbedingungen bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen/Erkrankungen und die notwendige behindertenspezifische Arbeitsplatzgestaltung
  • Koordinierung der Abwicklung von Förderansuchen
  • Beratung hinsichtlich der Auswirkungen von Behinderungen/Erkrankungen am Arbeitsplatz sowie gesundheitsfördernder Maßnahmen
  • Hilfestellung bei der Bewältigung von Krisen und der Erarbeitung von konstruktiven Lösungen
  • Generell können sich alle Menschen mit Behinderungen/Erkrankungen, die den Verlust ihres Arbeitsplatzes fürchten oder Unterstützung bei der Arbeitsplatzsuche benötigen, an die AASS wenden – ebenso alle Unternehmen, die Menschen mit Behinderungen/Erkrankungen beschäftigen oder beschäftigen wollen. Allerdings bleibt festzuhalten, dass es hinsichtlich der Zielgruppen unterschiedliche Fördervereinbarungen in den verschiedenen Bundesländern und mit den einzelnen TrägerInnen gibt. Es existieren somit Organisationen mit unterschiedlichen Schwerpunkten bei Zielgruppen bzw. Serviceangeboten:

    Das Angebot des Instituts zur berufliche Integration (www.psz.co.at/ibi) richtet sich etwa an Jugendliche und junge Erwachsene mit emotionalem oder sozialem Handicap sowie Erwachsene mit psychischen Problemen, psychiatrischen oder neurologischen Erkrankungen. Unternehmen, die solche Menschen beschäftigen oder beschäftigen wollen, können sich ebenfalls an die Organisation wenden.

    Den Schwerpunkt auf Sehbehinderungen legt beispielsweise der Österreichische Blinden- und Sehbehindertenverband (www.assistenz.at), die Arbeitsvermittlung für AkademikerInnen mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung (www.abak.at) kümmert sich um behinderte/erkrankte Menschen mit Hochschulabschluss.

    Barrierefreiheit

    Angebote, die der Öffentlichkeit zugänglich sind müssen in Österreich barrierefrei zugänglich sein. Dies kann den Einbau von Liften und Rampen erfordern, aber auch eine Umgestaltung von Webseiten, den Einsatz von assistierenden Technologien, die Bereitstellung von Informationen in leicht verständlicher Sprache. Die Webseite des Bundessozialamts stellt dazu umfangreiche Informationen zur Verfügung.
    http://www.bundessozialamt.gv.at/basb/Behindertengleichstellung/Barrierefreiheit

    Spezifische Informationen zum Thema barrierefreies Internet sind auf der Webseite der Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen Österreichs, die auch Beratung zur Herstellung von Barrierefreiheit anbietet.
    http://www.hilfsgemeinschaft.at/index.php?id=78

    Förderungen bei der Einstellung von Menschen mit Behinderungen

    Unternehmen, die ArbeitnehmerInnen mit Behinderung einstellen, bietet das Bundessozialamt eine Reihe von Fördermöglichkeiten und Vergünstigungen. Ihre Inanspruchnahme erfordert in manchen Fällen eine Feststellung der Zugehörigkeit zum Kreis der begünstigten Behinderten, in anderen wiederum ist dies nicht notwendig. Als begünstigt gelten Menschen mit Behinderungen, die einen Behinderungsgrad von mindestens 50 Prozent aufweisen.

    Unterschieden werden Lohnförderungen, darunter die Integrationsbeihilfe, die Entgeltbeihilfe, die Arbeitsplatzsicherungsbeihilfe und Lohnförderungen für Lehrlinge, von Zuschüssen zur behindertengerechten Adaptierung des Arbeitsplatzes, zur Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen und zu Schulungs- und Ausbildungskosten. Darüber hinaus gibt es für Unternehmen Abgaben- und Steuervorteile sowie Prämien für die Beschäftigung von Lehrlingen, die aus Mitteln des Ausgleichstaxfonds bereit gestellt werden.

    Im Einzelnen sehen die Fördermöglichkeiten und Vergünstigungen wie folgt aus:

    Integrationsbeihilfe

    Bei Einstellung eines Menschen mit Behinderung ohne Beschäftigungsverhältnis kann dem Unternehmen eine Integrationsbeihilfe in Form eines Zuschusses zu den Lohn- und Ausbildungskosten gewährt werden. Voraussetzung für die Gewährung des Zuschusses ist die Neubegründung eines Dienstverhältnisses, der oder die Beschäftigte muss nicht dem Kreis der begünstigten Behinderten angehören.

    Entgeltbeihilfe

    Die Entgeltbeihilfe wird Unternehmen zum Ausgleich von behindertenbedingten Leistungseinschränkungen gewährt, die aufgrund der Behinderung eines oder einer Angestellten auftreten können. Der oder die DienstgeberIn ist allerdings aufgefordert, die Minderleistung des Dienstnehmers bzw. der Dienstnehmerin glaubhaft zu begründen. LetztereR muss außerdem dem Kreis der begünstigten Behinderten angehören.

    Arbeitsplatzsicherungsbeihilfe

    Ist der Arbeits- oder Ausbildungsplatz eines Menschen mit Behinderung gefährdet, kann dem oder der DienstgeberIn für die Zeit der Gefährdung ein Zuschuss zu den Lohn- und Ausbildungskosten gewährt werden. Wiederum muss der oder die DienstgeberIn den Förderungsgrund, hier die Gefährdung des Arbeits- oder Ausbildungsplatzes, glaubhaft begründen. Der oder die DienstnehmerIn muss nicht dem Kreis der begünstigten Behinderten angehören.

    Lohnförderungen für Lehrlinge

    Unternehmen, die Menschen mit Behinderung – begünstigt oder nicht – in die Lehre nehmen, können für die Zeit des Lehrverhältnisses eine Lohnförderung beantragen. Dabei spielt die Art des Lehrverhältnisses keine Rolle.

    Behindertengerechte Adaptierung des Arbeitsplatzes

    Vor der Realisierung des jeweiligen Vorhabens können Unternehmen, die behinderungsbedingte Leistungseinschränkungen durch bauliche, technische und ergonomische Adaptierungsmaßnahmen ausgleichen bzw. die Leistungsfähigkeit von DienstnehmerInnen mit einer Behinderung verbessern wollen, einen Zuschuss beantragen.

    Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen

    Ebenfalls vor Realisierung des jeweiligen Vorhabens können Unternehmen, die neue, behindertengerechte Arbeits- oder Ausbildungsplätze schaffen wollen, um Menschen mit Behinderungen einzustellen, einen Zuschuss beantragen. Gleiches gilt für die Schaffung von Arbeits- oder Ausbildungsplätzen, wenn ein Beschäftigungsverhältnis ohne Versetzung auf einen anderen, geeigneten Arbeitsplatz enden würde.

    Schulungs- und Ausbildungskosten

    Behinderungsbedingt anfallende Kosten für externe Schulungen und Weiterbildungen können zur Gänze übernommen werden. Kosten, die in keinem Zusammenhang mit der Behinderung des Dienstnehmers bzw. der Dienstnehmerin stehen, können zur Hälfte übernommen werden, sollten die Schulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen der Sicherung des Arbeitsplatzes dienen. Ebenfalls erstattungsfähig sind Kosten für GebärdensprachdolmetscherInnen und Begleitpersonen, wenn gehörlose oder auf eine Begleitperson angewiesene DienstnehmerInnen an Schulungen und Weiterbildungen teilnehmen.

    Abgaben und Steuervorteile

    Löhne und Gehälter von begünstigten Behinderten sind von der Kommunalsteuer, den Landeskammerumlagen und – in Wien – der U-Bahnsteuer befreit. Darüber hinaus ist in solchen Fällen kein Dienstgeberbeitrag zum Familienausgleichsfonds und kein Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag zu entrichten.

    Prämien für die Beschäftigung von Lehrlingen

    Unternehmen, die mehr als 24 DienstnehmerInnen beschäftigen, sind dazu verpflichtet auf jeweils 25 Beschäftigte eineN begünstigteN BehinderteN einzustellen. Bei Nichterfüllung dieser Beschäftigungspflicht ist von dem jeweiligen Unternehmen eine Ausgleichstaxe für jedeN nicht eingestellteN begünstigteN BehinderteN zu entrichten. Der sich aus diesen Zahlungen speisende Ausgleichstaxfonds stellt die Mittel zur Prämienzahlung an solche Unternehmen zur Verfügung, die Lehrlinge aus dem Kreis der begünstigten Behinderten beschäftigen.

    Quellen:

    Webseite des Bundessozialamtes – Förderungen und Vorteile für UnternehmerInnen.
    http://www.bundessozialamt.gv.at/basb/UnternehmerInnen/Foerderungen_und_Vorteile

    Wirtschaftskammer Österreich (2009): Beschäftigung von Menschen mit Behinderung.
    http://portal.wko.at/wk/dok_detail_file.wk?AngID=1&DocID=990330&ConID=367620

    Weiterbildungsmöglichkeiten für
    BetriebsrätInnen

    Die Tätigkeit eines Betriebsrates oder einer Betriebsrätin erfordert ein vielfältiges Wissen und ein hohes Maß an sozialer Kompetenz, um den immer neuen Herausforderungen im Betrieb begegnen zu können. Weiterbildungsangebote für BetriebsrätInnen bieten die Gelegenheit, sich dieses Rüstzeug anzueignen.

    Grundsätzlich gilt, dass alle Mitglieder des Betriebsrates während ihrer Funktionsperiode Anspruch auf drei Wochen Bildungsfreistellung haben. Bei Vorliegen eines besonderen Interesses für eine bestimmte Ausbildung kann die Bildungsfreistellung auf maximal fünf Wochen ausgedehnt werden.

    Der oder die jeweilige BetriebsrätIn muss während der Bildungsfreistellung nicht auf sein oder ihr Entgelt verzichten. In Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten besteht für die Zeit der Bildungsfreistellung ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Sind kontinuierlich weniger als 20 Beschäftigte eingestellt, entfällt dieser Anspruch zwar, in der Regel übernimmt in diesem Fall aber der Veranstalter der Weiterbildungsmaßnahmen den Entgeltausfall.

    Zu beachten ist, dass Bildungsfreistellung nur für Veranstaltungen von kollektivvertragsfähigen Körperschaften der ArbeitnehmerInnen und ArbeitgeberInnen (Gewerkschaften, Arbeiter- und Wirtschaftskammern) oder für von diesen als geeignet anerkannte Weiterbildungsmaßnahmen erteilt wird. Darüber hinaus müssen die Weiterbildungsangebote Kenntnisse und/oder Fähigkeiten vermitteln, die der Ausübung der Funktion als BetriebsrätIn zuträglich sind.

    Grundschulungen für BetriebsrätInnen werden etwa von den jeweils zuständigen Gewerkschaften angeboten. Weiterführende und spezialisierte Weiterbildungsangebote bietet der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) über den Verband Österreichischer Gewerkschaftlicher Bildung (VÖGB) an. Außerdem werden bestimmte ArbeitnehmerInnenvertreterInnen bzw. Zielgruppen mit einigen Weiterbildungsangeboten gesondert angesprochen, etwa Behindertenvertrauenspersonen, Europäische BetriebsrätInnen, Frauen oder Bildungs- und KulturberaterInnen.

    Konkret umfasst das Weiterbildungsangebot des VÖGB Seminare, Lehrgänge, Speziallehrgänge, Gewerkschaftsschulen, eLearning-Seminare, Kunst- und Kulturseminare sowie Fernlehrgänge. Aktuelle Veranstaltungsangebote verfolgen etwa einen besseren Umgang mit unterschiedlichen/fremden Kulturen im Betrieb, das Managen von Konfliktsituationen und, für Behindertenvertrauenspersonen relevant, eine effiziente und verständnisreiche Vertretung von Menschen mit Behinderungen.

    Weiterführende Informationen:

    Webseite des ÖGB für ArbeitnehmerInnenvertreterInnen – Bildung und Weiterbildung
    http://www.betriebsraete.at/servlet/ContentServer?pagename=ANV/Page/Index&n=ANV_9

    Webseite des VÖGB – Angebote für ArbeitnehmervertreterInnen
    http://www.voegb.at/servlet/ContentServer?pagename=S08/Page/Index&n=S08_2

    Informationsbroschüren

     

    Arbeiterkammer Wien und Österreichischer Gewerkschaftsbund (Stand 2009):
    Anti-Diskriminierung am Arbeitsplatz.
    Ein Ratgeber zum Erkennen und Bekämpfen von Diskriminierung im Betrieb.
    www.arbeiterkammer.at/bilder/d65/AntiDiskrimBetrieb.pdf

    Diese Informationsbroschüre richtet sich an BetriebsrätInnen, denen auch die Aufgabe zukommt, innerhalb des Betriebes für ein Zusammengehörigkeitsgefühl und diskriminierungsfreies Arbeitsumfeld Sorge zu tragen. Hier erfahren Sie, was Sie im Fall von Diskriminierungen und Konflikten unternehmen und wie Sie diesen in Zukunft vorbeugen können. Neben einer begrifflichen Einführung in das Thema Diskriminierung zeigt die Broschüre auch Handlungsmöglichkeiten sowie relevante rechtliche Schritte bei Diskriminierungen auf.

     

    Arbeiterkammer Niederösterreich (2010):
    Beschäftigte mit Behinderung.
    wien.arbeiterkammer.at/bilder/d117/ratgeber_behinderte_2010.pdf

    Menschen mit Behinderung werden in der Arbeitswelt immer wieder Opfer von Diskriminierungen oder werden erst gar nicht zu dieser zugelassen. Diese Informationsbroschüre beleuchtet alle arbeits- und alltagsrelevanten Aspekte im Leben eines Menschen mit Behinderung und bringt Lösungen und Handlungsoptionen für die sich darbietenden Probleme. Behandelte Themen sind unter anderen Diskriminierungen im Beruf, Fördermöglichkeiten am Arbeitsplatz und von Schulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen, Fördermöglichkeiten im Privatbereich, steuerliche Begünstigungen sowie Pensionsansprüche.

     

    Arbeiterkammer Oberösterreich (2008):
    Gleichbehandlung im Beruf. Mehr Rechte für Frauen.
    www.arbeiterkammer.com/bilder/d35/Gleichbehandlung2008.pdf

    Diese Informationsbroschüre wendet sich an Frauen, die im Betrieb auf unterschiedlichste Weise benachteiligt werden. Anschließend an eine kurze begriffliche Einführung in das Thema ‚Diskriminierung’ behandelt die Broschüre Benachteiligungen in einer Reihe von arbeitsrelevanten Aspekten, von der Begründung des Arbeitsverhältnisses bis zu dessen Beendigung. Die Darstellungen der unterschiedlichen Benachteiligungsformen werden jeweils von einem Hinweis auf die zu setzenden Schritte der Betroffenen begleitet.

     

    Arbeiterkammer Steiermark (2009):
    Hilfe bei Diskriminierung. Gleichbehandlung und Anti-Diskriminierung im Arbeitsleben.
    www.akstmk.at/bilder/d89/Gleichbehandlung_2009.pdf

    Das Gleichbehandlungsgesetz und seine Anwendung stehen im Mittelpunkt dieser Informationsbroschüre, sofern sich die gesetzlichen Regelungen auf die Arbeitswelt beziehen. Konkret sind der erste und zweite Teil des Gleichbehandlungsgesetzes Gegenstand dieser Broschüre, genauer die Gleichbehandlung von Frauen und Männern in der Arbeitswelt sowie Anti-Diskriminierung. In beiden Fällen werden jeweils die Bestimmungen des Gleichbehandlungsgesetzes vorgestellt, Rechtsfolgen eines Verstoßes, Beweislasten und Fristen.

     

    GPA-djp:
    Soziales Audit. Zur Gestaltung betrieblicher Veränderungen, Zielvereinbarung.

    • Human Resource- und Personalmanagement aus Sicht der ArbeitnehmerInnen, Soziales Audit Teil 1
    • Personalentwicklung. Human Resource- und Personalmanagement aus Sicht der ArbeitnehmerInnen, Soziales Audit Teil 2
    • Leistungs- und erfolgsbezogene Entgeltfindung. Human Resource- und Personalmanagement aus Sicht der ArbeitnehmerInnen, Soziales Audit Teil 3
    • Verhaltenskodizes. Arbeitsbeziehungen auf dem Prüfstand, Soziales Audit Teil 4 GPA-Broschüre
    • Managementmaßnahmen auf dem Prüfstand, Soziales Audit – Teil 5 GPA-Broschüre
    (Internetadresse: www.gpa-djp.at, unter Arbeitsgestaltung,
    E-mail:eva.angerler@gpa-djp.at )

     

    Gleichbehandlungsanwaltschaft (Stand 2009):
    Vielfalt. Respekt. Recht.
    Informationsbroschüre zum Thema Diskriminierungsschutz.
    gleichbehandlungsanwaltschaft.at/DocView.axd?CobId=35606

    Diese von der Gleichbehandlungsanwaltschaft veröffentlichte Informationsbroschüre bietet einen Überblick über verschiedene Diskriminierungsformen und Diskriminierungen in verschiedenen Lebensbereichen. Allerdings befasst sich diese Broschüre ausdrücklich nicht mit Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts oder einer Behinderung, sondern überlässt dies anderen Publikationen. Die zweite Hälfte der Broschüre widmet sich ganz den Handlungsmöglichkeiten sowie dem Rechtsschutz und seiner Durchsetzung bei Diskriminierungen.

     

    Gleichbehandlungsanwaltschaft (Stand 2009):
    Ihr gutes Recht.
    Informationsbroschüre zum Thema Gleichbehandlung und Gleichstellung von Frauen und Männern in den Bereichen Arbeitswelt (Privatwirtschaft) und Güter und Dienstleistungen.
    gleichbehandlungsanwaltschaft.at/DocView.axd?CobId=37223

    In dieser von der Gleichbehandlungsanwaltschaft veröffentlichten Informationsbroschüre werden Diskriminierungen von Frauen in den Bereichen Arbeitswelt, Güter und Dienstleistungen beleuchtet, sowie Möglichkeiten, sich gegen diese zur Wehr zu setzen. Darüber hinaus stellt die Broschüre das Gleichbehandlungsgesetz und unterschiedliche Diskriminierungsformen vor, auf die Frauen stoßen können. Als Abschluss dient ein Abschnitt über Zeichen der Veränderung, sowohl im Sprachgebrauch als auch auf betrieblicher Ebene.

     

    Österreichischer Gewerkschaftsbund:
    Leitfaden gegen Diskriminierung.
    www.oegb.at/servlet/BlobServer?blobcol=urldokument&blobheadername1=content-type&blobheadername2=content-disposition&blobheadervalue1=application%2Fpdf&blobheadervalue2=inline%3B+filename%3D%22Leitfaden_gegen_Diskriminierung.pdf%22&blobkey=id&root=OEGBZ&blobnocache=false&blobtable=Dokument&blobwhere=1265368184636

    Dieser Leitfaden behandelt verschiedene Diskriminierungstatbestände und liefert zur Veranschaulichung jeweils Fallbeispiele. Zuvor erfolgt eine begriffliche Einführung, die Darstellung der unterschiedlichen Diskriminierungsformen und Diskriminierungsmöglichkeiten in der Arbeitswelt sowie eine kurze Erläuterung, welche Schritte unternommen werden sollten, wenn Diskriminierung beobachtet oder selbst erfahren wird.

     

    ZARA (2008):
    Know Your Rights.
    Was tun gegen Diskriminierung in Arbeitswelt, Ausbildung und Freizeit?
    www.zara.or.at/_doc/2008/know_your_rights.pdf

    Diese Informationsbroschüre wendet sich an junge Menschen, die in den verschiedenen Lebensbereichen, etwa an der Lehrstelle, am Arbeitsplatz oder in der Schule, Opfer von Diskriminierungen wurden. Einer begrifflichen Einführung folgen konkrete Fallbeispiele sowie die Darstellung von Rechten der Betroffenen und Handlungsmöglichkeiten. Ebenso beinhaltet die Broschüre nützliche Kontaktdaten von Anti-Diskriminierungsstellen.