Recht und Gesetz schaffen Verbindlichkeiten und Verpflichtungen und sie sorgen für Schutz vor Rechtsverletzungen. Allerdings nützen die besten Gesetze wenig, wenn der Zugang zum Recht nicht gewährleistet ist. Effektive Durchsetzungsmöglichkeiten von Rechtsansprüchen, Zugang zu Institutionen, die Unterstützung bei der Rechtsdurchsetzung bieten, sowie Verfügbarkeit von Möglichkeiten zu rechtlich verbindlichen Entscheidungen zu kommen sind gerade in den Bereichen des Diskriminierungsschutzes sowie des Asylrechts keine Selbstverständlichkeit. Betroffene von Diskriminierungen scheitern an vielgestaltigen Barrieren (Sprache, bauliche Barrieren, Rechtsunkenntnis, mangelndes Wissen um Unterstützungsleistungen, kulturelle Barrieren, etc.) in der praktischen Rechtsdurchsetzung. Nicht-EU-BürgerInnen sind darüber hinaus speziellen rechtlichen Bestimmungen unterworfen. Diese regeln u.a. den Zugang zum Territorium der Republik, die Bedingungen für die Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln ebenso wie Arbeitsgenehmigungen und die Umsetzung Aufenthalts beendigender Maßnahmen. Andererseits werden Nicht-EU-BürgerInnen Rechte verwehrt. In den genannten Bereichen ist Ungleichbehandlung zwischen ÖsterreicherInnen und ausländischen Staatsangehörigen sowohl verfassungsrechtlich als auch durch die Judikatur des Verfassungsgerichtshofs gedeckt.
Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC) ist der umfassendste existierende Grundrechtskatalog. Allerdings gibt es in Bezug auf die praktische Umsetzung der in der Charta verbrieften Rechte auf nationaler Ebene ebenso wie auf Ebene der EU noch eine Menge an (Rechts-)Unsicherheiten. Dies gilt insbesondere für die von der Charta umfassten sozialen Rechte, deren Gewährleistung den meisten nationalen Rechtssystemen als Elemente eines Grundrechtsschutzes fremd ist.
Herausgeber: International Ombudsman Institute
Autor: Michael Frahm
Australasia and Pacific Ombudsman Institutions
Mandates, Competences and Good Practice
Springer, 2013
Im Auftrag des International Ombudsman Institute (IOI), führte das Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte (BIM) zwischen Januar 2011 und April 2012 eine vergleichende Analyse der Ombudseinrichtungen im australasiatischen und pazifischen Raum durch.
Das nun auf Englisch erschienene Buch bietet in Teil 1 einen analytischen Vergleich
Das BIM, als Partner des CARE-Österreich-Projekts „Stärkung von Frauen zur Friedensentwicklung und Sicherheit im Südkaukasus", erstellte Studien zu Georgien, Aserbaidschan und Armenien. In diesen Ländern wurde die Situation der Frauen während der bewaffneten Konflikten, Friedensinitiativen sowie ihre derzeitige gesellschaftspolitische Rolle in den Bereichen Politik, Arbeitsmarkt, Bildung, Gesundheit und Kultur analysiert.
Im Auftrag der Euopäischen Grundrechtsagentur führte das Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte in Zusammenarbeit mit der Human European Consultancy eine Studie zum Thema „Zugang zum Recht für Betroffene von Diskriminierungen“ durch.
Der Trend geht in Richtung Harmonisierung der gesetzlichen Bestimmungen und der Umsetzung von Maßnahmen zur Integration von Drittstaatsangehörigen.
Die Studie zu Gleichbehandlungsstellen, die im Zuge der Umsetzung von EU-Richtlinien im Bereich Gleichbehandlung errichtet wurden, analysiert, wie weit die Mandate der Gleichbehandlungseinrichtungen mit den Richtlinien der EU übereinstimmen.Dabei soll die Studie wichtige Lernprozesse in Gang setzen, um das volle Potential der Gleichbehandlungseinrichtungen bei der Bekämpfung von Diskr