In Kooperation mit dem Bundesministerium für Justiz, der Vereinigung österreichischer Richterinnen und Richter (Fachgruppe Grundrechte), dem Österreichischen Institut für Menschenrechte (ÖIM) in Salzburg und dem European Training Centre for Democracy and Human Rights (ETC) in Graz hat das BIM, ein so genanntes „Grundrechtsmodul“ für die Ausbildung der österreichischen RichteramtsanwärterInnen erarbeitet.
Als Grundlage für die Durchführung der Seminare dient das im Zuge des Projekts zunächst erstellte Skriptum mit grundrechtlichen Inhalten und Fallbeispielen. Die Trainings basieren auf einem Tandem-Prinzip, wobei jeweils ein/e Menschenrechtsexperte/in gemeinsam mit einem/einer RichterIn den RichteramtsanwärterInnen unterschiedliche Rechtsbereiche und Fallkonstellationen näher bringen, in denen sich grund- und menschenrechtliche Aspekte wieder finden. Das Modul hat einen starken Fokus auf den Rechten und Grundfreiheiten, wie sie in der „Europäischen Menschenrechtskonvention“ bzw. in der „EU-Grundrechtecharta“ garantiert sind, zum Beispiel dem Recht auf Freiheit und Sicherheit, dem Recht auf ein faires Verfahren, dem Recht auf Schutz des Privat- und Familienlebens, der Freiheit der Meinungsäußerung oder dem Verbot von Diskriminierung.
In Kooperation mit dem Bundesministerium für Justiz, der Vereinigung österreichischer Richterinnen und Richter (Fachgruppe Grundrechte), dem Österreichischen Institut für Menschenrechte (ÖIM) in Salzburg und dem European Training Centre for Democracy and Human Rights (ETC) in Graz hat das BIM ein so genanntes „Grundrechtsmodul“ für die Ausbildung der &o
Das für die Seminare für RichteramtsantwärterInnen entwickelte Skriptum zu Grundrechten im gerichtlichen Berufsalltag findet sich unten in der aktualisierten, 2. Auflage (2010) zur freien Verwendung.