Menschenrechte in Entwicklungszusammenarbeit und Wirtschaft

Erfolgreich arbeitet das BIM seit vielen Jahren konzeptionell und in der Praxis zum Thema Menschenrechte in Entwicklungszusammenarbeit (EZA) und Wirtschaft, um Menschenrechte für AkteurInnen in diesen Bereichen greif- und umsetzbar zu machen.
Die beiden Fachgebiete verbindet, dass Menschenrechte zunächst „übersetzt“ werden müssen, um verstanden und wirksam zu werden - oft spricht man vom Mehrwert von Menschenrechten für die EZA und die Wirtschaft und einem „Menschenrechtsansatz“ in diesem Zusammenhang. In Berücksichtigung dieser sehr unterschiedlichen und spezifischen Themenfelder muss ein Menschenrechtsansatz differenziert und für die jeweiligen Aufgabenbereiche und AkteurInnen kontextualisiert werden.

Beide Themenfelder haben in den letzten Jahren sehr starke Impulse gesetzt: Unternehmen wurden als mögliche neue „Menschenrechts-Verantwortliche“ identifiziert, die komplementär zu Staaten Menschenrechte respektieren und fördern sollen. Und eine immer größere Zahl an AkteurInnen der EZA hat den Menschenrechtsansatz als universell legitimierten und effektiven Entwicklungsweg sowie als Ziel für Staaten zur Armutsbekämpfung erkannt und arbeitet in Projekten und Programmen an seiner konkreten Umsetzung.

Das BIM bietet Beratung und Unterstützung bei der praktischen Anwendung des Menschenrechtsansatzes in EZA und Wirtschaft an.

Unsere Aktivitäten auf einen Blick:

  • Beratung/Consulting
  • Forschung und Publikationen
  • Vorträge und Workshops
  • Implementierung von Projekten
  • Monitoring
  • Audits

Details zu den Aktivitäten des BIM finden sich in den einzelnen Themenblocks.

Außergerichtliche Beschwerdemechanismen: Konfliktlösung zwischen wirtschaftlichen und menschenrechtlichen Interessen

Deckblatt der Studie: Außergerichtliche BeschwerdemechanismenIn den vergangenen Jahren sind Unternehmen verstärkt in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt, was den Einfluss ihrer Aktivitäten auf die Menschenrechte angeht. Das internationale Menschenrechtssystem ist traditionell an Staaten adressiert. In der Praxis führt dies zu einer „Governance-Lücke“, sodass viele Menschenrechtsverletzungen durch Unternehmen ohne zufriedenstellende Lösung und Wiedergutmachung bleiben.

Individualbeschwerde zu wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten tritt in Kraft!

Zusatzprotokoll des UN-Sozialpakts Bild 1Der Beitritt Uruguays zum Zusatzprotokoll des UN-Sozialpakts ebnet den Weg zu einem Beschwerdeverfahren für Menschen, die ihre sozialen Rechte verletzt sehen. Sie können sich nach Ausschöpfung des nationalen Instanzenzuges an die Vereinten Nationen zu wenden. Das Beschwerdeverfahren wird am 5.5.2013 in Kraft treten.

CSR & Human Resources: 1. Global Compact General Meeting 2013

20.02.2013 - 16:00
20.02.2013 - 18:30


„CSR – HR = PR“ Diese Formel bringt die Relevanz der Personalfrage für eine ganzheitliche CSR-Strategie auf den Punkt. Das 1. Global Compact General Meeting am 20. Februar 2013 steht unter dem Motto eines der Schwerpunktthemen für dieses Jahr, CSR und Human Resources. Mit einer Keynote von Elaine Cohen (internationale Expertin zum Thema), und Diskussion an Thementischen u.a. zu „Human Resources und Menschenrechte“, geleitet von Astrid Steinkellner (BIM).

Ort: 
Oesterreichische Kontrollbank (OeKB), Reitersaal, Strauchgasse 3, 1010 Wien

Menschenrechte in der Exportwirtschaft: Beratung der Oesterreichischen Kontrollbank AG (OeKB)

Im November 2012 hat die OeKB im Rahmen der Die PreisträgerInnen der OeKB mit den VeranstalterInnen der ASRA GalaVerleihung des Austrian Sustainability Reporting Award (ASRA) den hervorragenden dritten Platz in der Kategorie großer Unternehmen belegt. In der Urteilsbegründung der Jury wurde der Schwerpunkt und die Ausarbeitung hinsichtlich des Themas „Menschenrechte“ im Nachhaltigkeitsbericht 2011 besonders hervorgehoben.

Unternehmen in Konfliktregionen

Titelseite: Unternehmen in Konfliktregionenvon Karin Lukas und Astrid Steinkellner (Mitarbeit Gabriel Thurner)

Unternehmen in Konfliktregionen

INEF Forschungsreihe Menschenrechte, Unternehmensverantwortung und Nachhaltige Entwicklung 12/2012

Die Mehrheit der Menschenrechtsverletzungen, an denen Unternehmen beteiligt sind, findet in Konfliktregionen ohne funktionierende (rechts-) staatliche Strukturen statt. Die vorliegende Studie untersucht, welche negativen Effekte durch die Aktivitäten von Unternehmen in Konfliktregionen entstehen können und welche Maßnahmen Unternehmen ergreifen sollten, um diese zu mindern. Auch der Rolle von Unternehmen als „Problemlöser“ wird nachgegangen.

Wirtschaft-Menschen-Rechte: Wege der Konfliktlösung in Unternehmen

17.10.2012 - 18:30
17.10.2012 - 21:00


Anlässlich des Abschlusses des Forschungsprojektes "Außergerichtliche Beschwerdemechanismen für Wirtschaft und Menschenrechte" lädt das Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte zur folgenden Veranstaltung:

Wirtschaft-Menschen-Rechte: Wege der Konfliktlösung in Unternehmen

Konflikte zwischen Unternehmen und ihren Beschäftigten und anderen, von ihrer Geschäftstätigkeit Betroffenen sowie deren Eskalation in Menschenrechtsverletzungen stellen noch immer ein großes Problem dar. Internationale Menschenrechtsstandards sind traditionell an Staaten adressiert und bieten potentiellen Opfern nur unbefriedigende Rahmenbedingungen, um Unternehmen zur Verantwortung zu ziehen. Mögliche Gerichtsverfahren sind aufgrund der enormen Kosten und Langwierigkeit für beide Seiten keine zu präferierende Option.

Ort: 
Café Griensteidl (Extrazimmer), Michaelerplatz 2,1010 Wien