Menschenhandel tritt in unterschiedlichen Formen auf, über das Ausmaß gibt es nur Schätzungen. Trotz der verschiedenen Formen lag der Fokus in vergangenen Jahren deutlich auf Frauenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung. Andere Formen insbesondere Arbeitsausbeutung erlangen erst kürzlich mehr und mehr Aufmerksamkeit. So unterschiedlich Menschenhandel sein kann, so unterschiedlich sind auch getroffene Maßnahmen gegen Menschenhandel. Ziel ist, dass Maßnahmen und Strategien gegen Menschenhandel stets einen umfassenden Ansatz verfolgen. Damit soll im gleichen Maße Strafverfolgung, Prävention des Menschenhandels sowie der Schutz der Opfer gestärkt werden.
Menschenhandel als Menschenrechtsverletzung verlangt auch nach menschenrechtsbasierten Maßnahmen. Thematischer Schwerpunkt der Forschungstätigkeit des BIM liegt auf dem Schutz der Menschenrechte der Opfer in allen Maßnahmen und Strategien. Die Tätigkeit des BIM umfasst die Analyse von rechtlichen und politischen Maßnahmen auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene. Diese wird unterstützt durch Publikationen insbesondere zu Kinderhandel, Trainings und Vorträgen sowie Vernetzung auf nationaler und europäischer Ebene.
Anlässlich einer Nachwahl zur ExpertInnengruppe des Europarates gegen Menschenhandel (GRETA) wurden von der österreichischen Bundesregierung zwei BIM-MitarbeiterInnen (Julia Planitzer, Helmut Sax) für diese Funktion nominiert und Helmut Sax schließlich im Dezember 2010 für vier Jahre in diese Funktion gewählt.
Durch Zusammenarbeit von ECPAT Österreich (Arbeitsgemeinschaft zum Schutz der Rechte der Kinder vor sexueller Ausbeutung), dem juristischen Fachverlag LexisNexis und der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien sowie dem Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte wurden zwei juristische Expertisen zu bis dato ungeklärten Fragen hinsichtlich der Betreuung und Identifizierung der Opfer von Kinderhandel sowie der strafrechtlichen Verantwortung der TäterInnen erstellt.
Das Ziel des Projekts ist die Adaptierung der ‚Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte des UN Sonderbeauftragten John Ruggie‘ (‚Ruggie-Guidelines‘) für den Kontext Menschenhandel. Die Leitprinzipien sollen in insgesamt drei Sektoren implementiert werden: Landwirtschaft, Bauwirtschaft und Tourismus.
Anlässlich des Tages der Europäischen Union zur Bekämpfung des Menschenhandels fand am 5. Oktober 2012 eine Konferenz der österreichischen Task Force gegen Menschenhandel in Wien statt.
Veranstaltung der Task Force Menschenhandel (eingerichtet von der österreichischen Bundesregierung, koordiniert vom Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten) anlässlich des Tages der Europäischen Union
zur Bekämpfung des Menschenhandels
In der ersten Ausgabe des 'Anti-Trafficking Review (Issue 1, June 2012)' erscheint ein Artikel der BIM-Mitarbeiterin Julia Planitzer.
Julia Planitzer analysiert in ihrem Artikel die bisherige Arbeit des Überprüfungsmechanismus des Europaratsübereinkommens zur Bekämpfung des Menschenhandels (GRETA).
Die Sonderbeauftragte für die Bekämpfung des Menschenhandels der OSZE, Maria Grazia Giammarinaro, wird in einer umfassenden Studie auf die Zusammenhänge zwischen Menschenhandel und Folter eingehen. Die menschenrechtliche Analyse der bestehenden Verbindungen wird vom Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte erstellt.