Ermittlungen wegen Kinderpornographie sind nach dem Vorschlag von BM Bures keineswegs eingeschränkt
Wien (APA) - Die Befürchtung des Justizministeriums, die Bekämpfung von Kinderpornographie könne nach BM Bures` Vorschlag "erschwert oder gar unmöglich gemacht werden" (APA Meldung 14.2.2011), beruhe im besten Fall auf einem Missverständnis, erklärt Hannes Tretter, Professor für Grund- und Menschenrechte an der Universität Wien und Direktor des Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte (BIM), das vom BMVIT mit der Erarbeitung des Entwurfs der Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) beauftragt wurde.
Der Entwurf sieht in § 99 nämlich vor, dass Internet-Zugangsdaten - also die IP-Adressen - für die Verhinderung und Verfolgung von allen Straftaten zur Verfügung stehen sollen, und zwar unabhängig von bestimmten Strafdrohungen. Genau deshalb besteht für Internet-Zugangsdaten die Ausnahme von der im Entwurf vorgegebenen Regel, dass die auf Vorrat gespeicherten Daten nur für die Verfolgung von schweren Straftaten zugänglich sein sollen. Dem Wunsch der Justiz, auch Fälle von Kinderpornographie mit Strafdrohungen von weniger als einem Jahr (§ 207a Strafgesetzbuch) verfolgen zu können, wird damit Rechnung getragen.
Diese Ausnahme für Internet-Zugangsdaten sieht der Entwurf des BMVIT ebenfalls für die präventiven Aufgaben der Polizei nach dem Sicherheitspolizeigesetz (SPG) vor, bestätigt Christof Tschohl, Mitarbeiter des BIM und Koordinator des interdisziplinären Beratungsteams für BM Bures in dieser Angelegenheit. Auf dieser Grundlage wurden Tschohl zufolge seit Sommer 2010 sämtliche Gespräche zur Umsetzung der EU-Richtlinie geführt, was allen Gesprächspartnern bewusst war. Verhandelt wurde nur noch darüber, ob ein Gericht die Ermittlungsmaßnahme vorab genehmigen muss oder eine Anordnung der Staatsanwaltschaft ausreicht. Die vorgeschützte Debatte um Kinderpornographie soll von den eigentlichen Rechtsschutzfragen ablenken, vermuten die Juristen des BIM und mahnen zu mehr Sachlichkeit in der politischen Debatte.
Das Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte (BIM) war ab März 2009 von Infrastrukturministerin Bures beauftragt, einen Vorschlag für eine möglichst grundrechtsschonende Umsetzung der EU-Richtlinie über Vorratsdatenspeicherung auszuarbeiten. Das Institut stellte dafür ein Team aus anerkannten Expertinnen und Experten des Strafrechts, der Rechtsinformatik und der Technik zusammen. In zahlreichen Diskussionen mit allen betroffenen Ministerien, den Telekommunikationsanbietern, den Sozialpartnern sowie NGOs entstand so ein möglichst ausgewogener Entwurf. Dieser wurde auch in öffentlicher Begutachtung breit diskutiert (über 180 Stellungnahmen) und stellte die Grundlage für die weiteren politischen Verhandlugen dar. Die grundsätzlichen Bedenken gegen die verdachtsunabhängige Datenspeicherung will das Menschenrechsinstitut aber auch mit dem eigenen Entwurf nicht zerstreuen, er stelle lediglich das kleinere Übel dar. Über die Grundsatzfrage, ob und inwieweit die Vorratsdatenspeicherung mit dem Grundrecht auf Datenschutz vereinbar ist, wird der Gerichtshof der EU (EuGH) aufgrund einer Vorlage Irlands in absehbarer Zeit entscheiden müssen, bis dahin gilt weiterhin der Zwang zur Umsetzung der EU-Richtlinie.