Im Anschluss an die internationale Abschlusskonferenz der COST Action IS0702 “Die Rolle der EU in der UN-Menschenrechtsreform” im September 2012 in Wien, bei der u.a. die Empfehlungen der COST Action finalisiert und präsentiert wurden, fand nun in Brüssel ein Meeting statt, bei dem mit den politischen Entscheidungsträgern v.a. der EU die finalen Empfehlungen diskutiert wurden. Diese finalen Empfehlungen finden Sie hier.
Siehe Anlage
Abschlusskonferenz der COST Action IS0702 “Die Rolle der EU in der UNO-Menschenrechtsreform”, 13. AHRI (Association of Human Rights Institutes) Jahreskonferenz
Viele Jahre diskutierten die Vereinten Nationen über die Notwendigkeit der Stärkung des Schutzes und der Durchsetzung der Menschenrechte, u.a. durch Einbeziehung der Menschenrechte in alle Bereiche der Politik, die Entwicklung von Partnerschaften mit Wirtschaftsunternehmen, Reformen des UNO-Menschenrechtsrates, der Überwachungsmechanismen von UNO-Menschenrechtsverträgen und nationalen Menschenrechtsinstitutionen. Traditionsgemäß war die Europäische Union eine der schärfsten Verfechterinnen einer stärkeren Rolle der Menschenrechte in den Vereinten Nationen. Mit dem Arabischen Frühling und anderen neueren Reformbewegungen scheint die Zeit reif zu sein, Entscheidungen über diese Reformvorschläge zu treffen.
Bei der Veranstaltung am 13.02.2012 stellte der britische Justizminster Kenneth Clarke seine geplannte Reform des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vor. Im Anschluss diskutierten Kenneth Clarke und Manfred Nowak, ob eine solche Reform die Zugänglichkeit zum EGMR einschränken würde und wie die zahlreichen anhängigen Verfahren am Gerichtshof bewältgt werden können. Auch das Publikum nahm an der lebhaften Diskussion teil.
Nach einer Begrüßung von Manfred NOWAK (Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte) der Veranstaltung diskutieren Helmut GRAUPNER (Rechtskomitee Lambda), Elisabeth HOLZLEITHNER (Universität Wien), Nora MARKARD (Universität Bremen), Niraj NATHWANI (EU Agentur für Grundrechte) und Michael STORMANN (Bundesministerium für Justiz) sowohl die Fortschritte im Bereich der (rechtlichen) Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen PartnerInnenschaften als auch die Defizite der aktuellen Rechtslage. Die Veranstaltung wird von der Journalistin Irene BRICKNER (Der Standard) moderiert.
Ein Beitrag von Astrid Steinkellner im Marburg Law Review über die Arbeit am Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte.
Die Verankerung der Medien- und Pressefreiheit in der europäischen Grundrechtecharta ist Ausweis des Stellenwerts unabhängiger Medien in Europa als Eckpfeiler einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaftsordnung. Direkte und indirekte staatliche Repressionen gegenüber Journalisten und Medien in zahlreichen Ländern Europas belegen allerdings eine Diskrepanz zwischen geschriebenen Verfassungsgrundsätzen und der Verfassungsrealität. Ein mangelnder Wettbewerb zwischen unabhängigen Medienunternehmen sowie die Abhängigkeit vieler Medienunternehmen von politischen und wirtschaftlichen Interessen sind weitere Hemmnisse freier Medien.
COST Action IS0702: The Role of the EU in UN Human Rights Reform
25-27 September 2011, Venice
For many years the United Nations is discussing the need of strengthening the protection and implementation of human rights by inter alia mainstreaming human rights in all policy areas, developing partnerships with business corporations, treaty body and Human Rights Council reform. Traditionally, the European Union has been one of the most outspoken advocates of a stronger role of human rights in the United Nations architecture. With the Arab Spring and other more recent reform movements time seems to be ripe for taking decisions on the reform proposals.