Die Europäische Kommission hat am 19. Oktober 2010 eine Strategie verabschiedet, mit der die wirksame Umsetzung der EU-Grundrechtecharta gewährleistet werden soll. Die Grundrechtecharta ist seit Inkrafttreten des Lissabon-Vertrags rechtsverbindlich. Die Kommission hat ab nun anhand einer "Grundrechts-Checkliste" zu prüfen, ob alle neuen EU-Vorschriften mit der Charta vereinbar sind, und zwar auf jeder Stufe des Gesetzgebungsverfahrens – von den ersten Vorarbeiten der Kommission über die Annahme der Vorschriftsentwürfe im Europäischen Parlament und im EU-Rat bis zur Anwendung der Vorschriften in den EU-Mitgliedstaaten.
Das BIM begrüßt diesen Schritt und hofft, dass sich die Kommission im Zuge der Prüfungsverfahren der Sachkenntnis und Kompetenz der EU-Agentur für Grundrechte bedienen und sie bei Bedarf auch in entsprechende analytische Bewertungen einbinden wird.
| Anhang | Größe |
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| Presseerklärung zur EU-Grundrechtecharta-Strategie.pdf | 21.88 KB |
| Strategie für die Einhaltung der EU-Grundrechtecharta.pdf | 68.13 KB |
| EU-Grundrechtecharta.pdf | 142.43 KB |