Unter dem übergreifenden Titel "Informationsgesellschaft" werden am BIM derzeit Stellungnahmen und Studien zum Thema Datenschutz erarbeitet.
Datenschutzfragen haben über die letzten Jahre zunehmend an Bedeutung gewonnen und finden sich in unterschiedlichen menschenrechtlich relevanten Bereichen wieder – etwa als zusätzliche Herausforderung von Maßnahmen zur Bekämpfung von Menschenhandel oder in Datenerhebungen zur besseren Erfassung von Diskriminierungen.
Zudem ist Datenschutz eines der Themen des Mulit Annual Framework der Europäischen Grundrechteagentur und wird vom BIM im Rahmen von FRALEX bearbeitet.
Die Friedrich-Ebert-Stiftung veranstaltete am 9. und 10. November 2012 in ihren Räumen eine Tagung, an der auch ao. Univ. Prof. Dr. Hannes Tretter zum Thema "Vernetzte Themen - Vernetzte Öffentlichkeit" Stellung genommen hat.
Die Europa-Tagung am 27.-28. September 2012 behandelte mit großer Bandbreite dringende Fragestellungen zum Datenschutz in Europa. Im Fokus standen dabei insbesondere die jüngsten Vorschläge der Europäischen Kommission für einen neuen europäischen Datenschutz-Rechtsrahmen sowie die Themenkreise Soziale Medien/Netzwerke (Web 2.0) und die Problematik der Vorratsdatenspeicherung. Ebenso diskutiert wurden brandaktuelle Themen wie das „Recht auf Vergessen-Werden“ und die Verantwortung privater Unternehmen sowie das Spannungsverhältnis zwischen Datenschutz und Urheberrechtsschutz (Stichwort ACTA – Anti-Counterfeiting Trade Agreement, deutsch: Anti-Produktpiraterie-Handelsabkommen).
Das Karl-Renner-Institut und das Institut für Europarecht, Internationales Recht und Rechtsvergleichung der Universität Wien sowie das Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte und die Österreichische Datenschutzkommission laden ein zur
Europa-Tagung
VON JÄGERN, SAMMLERN UND PIRATEN:
DATENSCHUTZ, NEUE MEDIEN UND TECHNOLOGIEN IN DER EUROPÄISCHEN UNION
Im Juli 2011 erfolgte die Fertigstellung einer Studie des BIM zur Datensicherheit im Rahmen der österreichischen Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung gemäß der Richtlinie 2006/24/EG. Die Conclusio der Studie beinhaltet einen konkreten Vorschlag für eine Datensicherheitsverordnung basierend auf §§ 94 Abs. 4 und 102c TKG.
Mit "Open Government Data" bezeichnet man das Öffnen von nicht-personenbezogenen Datenbeständen seitens öffentlicher Stellen zur Wiederverwendung durch BürgerInnen, Wirtschaft oder Wissenschaft. Dieses junge Thema steht für Offenheit, Transparenz und Kreativität und erfreut sich in Österreich steigender Beachtung, so hat die Stadt Wien im Mai 2011 die ersten Open Government Anwendungen zugänglich gemacht (http://data.wien.gv.at/). Auch in Linz laufen bereits erste konkrete Projekte (http://www.linz.at/leben/55497.asp)
Ermittlungen wegen Kinderpornographie sind nach dem Vorschlag von BM Bures keineswegs eingeschränkt
Wien (APA) - Die Befürchtung des Justizministeriums, die Bekämpfung von Kinderpornographie könne nach BM Bures` Vorschlag "erschwert oder gar unmöglich gemacht werden" (APA Meldung 14.2.2011), beruhe im besten Fall auf einem Missverständnis, erklärt Hannes Tretter, Professor für Grund- und Menschenrechte an der Universität Wien und Direktor des Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte (BIM), das vom BMVIT mit der Erarbeitung des Entwurfs der Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) beauftragt wurde.