Das Recht auf Nicht-Diskriminierung ist ein grundlegendes Menschenrecht. Rechtliche und institutionelle Rahmenbedingungen ebenso wie der öffentliche Diskurs beeinflussen bzw. reflektieren diskriminierende Strukturen.
Diese stehen dem Menschenrecht auf Nicht-Diskriminierung ebenso entgegen wie unzureichende Unterstützung von Diskriminierungsopfern. Der gleiche und gesicherte Zugang zum Recht von MigrantInnen, Mitgliedern ethnischer bzw. religiöser Minderheiten, Flüchtlingen aber auch anderen marginalisierten Gruppen ist eine wesentliche Voraussetzung für die Durchsetzung des individuellen Rechts auf Nicht-Diskriminierung. Darüber hinaus verstehen wir Anti-Diskriminierung als eine Querschnittsmaterie, die in allen Lebensbereichen mitgedacht werden muss, um Chancengleichheit und soziale Inklusion für alle erreichen zu können.
Das Recht, in anderen Ländern Asyl zu suchen und zu erhalten ist von fundamentaler Bedeutung für Menschen, die im Herkunftsstaat von schwerwiegenden Menschenrechts-verletzungen betroffen waren oder solche im Falle einer Rückkehr befürchten.
Sie benötigen adäquaten Schutz im Aufnahmestaat, um ein Leben in Würde führen zu können. Obwohl weltweit circa vier Fünftel aller von erzwungener Migration betroffenen Personen in ihrer Herkunftsregion (und damit in Ländern des Südens) bleiben, gestaltet sich der Zugang zu Asyl in Europa immer schwieriger: Die EU-Außengrenzen werden immer effektiver gesichert, jedoch fehlen dort adäquate Maßnahmen zur Identifizierung von Schutzbedürftigen. Trotz Harmonisierungsbestrebungen gibt es innerhalb der EU noch immer sehr unterschiedliche Qualifikationskriterien und Aufnahmebedingungen sowie Asylverfahren von divergierender Qualität. Abgesehen davon treffen Asylsuchende und Flüchtlinge oft auf rechtliche und faktische Barrieren (einschließlich Rassismus und Diskriminierung) im Aufnahmeland, die den Alltag in und die Teilnahme an der „Aufnahmegesellschaft“ schwierig machen.
Migration von Personen, die hauptsächlich aufgrund von Umweltfaktoren ihren Heimatort verlassen, wird aufgrund der Klimaveränderungen zunehmen. Die Rechtsstellung dieser MigrantInnen, ob sie nun innerhalb ihres Herkunftsstaates oder grenzüberschreitend migrieren um das eigene Überleben zu sichern, ist in internationalen Vereinbarungen wie im österreichischen Recht bislang nicht umfassend adressiert.
Die Analyse von Gesetzen und Rechtssprechung ebenso wie das Sammeln und Auswerten qualitativer und quantitativer Daten bilden die Grundlage für das Aufzeigen von Menschenrechtsverletzungen in den Bereichen Gleichbehandlung, Zuwanderung, Integration, und Asyl. Basierend auf diesen Analysen formulieren wir Empfehlungen wie Gleichstellung und Chancengleichheit von diskriminierten Gruppen sowie deren effektiver Zugang zum Recht und wie für Flüchtlinge ein effektiver Zugang zu Asyl erreicht werden kann.
Bewusstseinsbildung erfolgt über Publikationen, Handbücher und Lehr- und Trainingsveranstaltungen. Ein wichtiger Teil unserer Arbeit ist die Vernetzung mit WissenschafterInnen, NGO-RepräsentantInnen, politischen EntscheidungsträgerInnen, VertreterInnen der Sozialpartnerschaft ebenso wie VertreterInnen europäischer und internationaler Organisationen.
„CSR – HR = PR“ Diese Formel bringt die Relevanz der Personalfrage für eine ganzheitliche CSR-Strategie auf den Punkt. Das 1. Global Compact General Meeting am 20. Februar 2013 steht unter dem Motto eines der Schwerpunktthemen für dieses Jahr, CSR und Human Resources. Mit einer Keynote von Elaine Cohen (internationale Expertin zum Thema), und Diskussion an Thementischen u.a. zu „Human Resources und Menschenrechte“, geleitet von Astrid Steinkellner (BIM).
Herausgeber: International Ombudsman Institute
Autor: Michael Frahm
Australasia and Pacific Ombudsman Institutions
Mandates, Competences and Good Practice
Springer, 2013
Im Auftrag des International Ombudsman Institute (IOI), führte das Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte (BIM) zwischen Januar 2011 und April 2012 eine vergleichende Analyse der Ombudseinrichtungen im australasiatischen und pazifischen Raum durch.
Das nun auf Englisch erschienene Buch bietet in Teil 1 einen analytischen Vergleich
GRAPES OF WRATH spielt in den dreißiger Jahren in der Dust Bowl, Oklahoma: Das ganze Land steckt in der Wirtschaftskrise. Auch die Farmer-Familie Joad bekommt die Folgen der Depression mit aller Härte zu spüren. Als sie in der Dust Bowl aufgrund einer längeren Dürre kein Auskommen mehr haben, machen sie sich auf den Weg nach Kalifornien, um dort ein neues, besseres Zuhause zu finden. In Kalifornien erwarten die Familie statt der erhofften gut bezahlten Arbeit jedoch wirtschaftliche Ausbeutung, Hunger und Anfeindung durch die ansässige Bevölkerung. Der Film basiert auf einer Novelle von John Steinbeck.
Presseaussendung – 20.07.2012
Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichts zu AsylbewerberInnen sollte Anlass sein, die Grundversorgung für AsylwerberInnen in Österreich deutlich anzuheben, mahnt das Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte (BIM).
Die Konferenz zum Thema "Human Rights, Environmental Change, Migration and Displacement" wird vom Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte in Zusammenarbeit mit dem Institute for Sustainable Development and International Relations (IDDRI), Paris, organisiert.
Sie findet im Kontext des ClimMig Projekts, eines vom österreichischen Klima- und Energiefonds finanzierten Forschungsprojektes, statt. Details zur Konferenz und zum Projekt finden sich auf der Webseite (in Englisch) www.humanrights.at/climmig.
Die Registrierung war bis 14. September möglich.
Das Seminar, welches am 23. April 2012 im Wiener Justizpalast stattfindet, soll praktische Problemfelder im Zusammenhang mit Auslieferungsentscheidungen in Strafsachen darstellen und Wege aufzeigen, um inhaltliche Divergenzen zu Asylverfahren zu vermeiden.