In Ergänzung zum Bildungsvolksbegehren, an dem man sich erst ab 16 Jahren beteiligen durfte, haben die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs ein eigenes "SchülerInnen-Volksbegehren" gestartet - denn eine zentrale Zielgruppe von Bildungsreformen sind ja wohl die Schülerinnen und Schüler selbst.
Das "SchülerInnen-Volksbegehren" wurde in Form einer Online-Umfrage gestaltet; eine Beteiligung war hier bis zum 21. November 2011 möglich!
Weiter Informationen zum Bildungsvolksbegehren finden Sie hier: Bildung als Menschenrecht